Wann wird Urlaubsgeld ausgezahlt: Zeitpunkte, Ansprüche und rechtlicher Rahmen 2026

Anna Berger

Aktualisiert am:

Wann Wird Urlaubsgeld Ausgezahlt — HR-Fachleute in Deutschland
Das Wichtigste im Überblick

  • Wann Urlaubsgeld ausgezahlt wird, hängt vom individuellen Arbeits- oder Tarifvertrag ab — ein gesetzlicher Auszahlungstermin existiert nicht.
  • In der Privatwirtschaft erfolgt die Zahlung häufig einmal jährlich im Mai oder Juni, mitunter auch im Juli oder unmittelbar vor dem Haupturlaub.
  • Im öffentlichen Dienst (TVöD/TV-L) wurde das klassische Urlaubsgeld bereits 2005 abgeschafft; die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt.
  • Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sondervergütung und nicht im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt — Anspruchsgrundlage ist stets Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betriebliche Übung.
Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist Urlaubsgeld — und was nicht?
  2. Wann wird Urlaubsgeld in der Privatwirtschaft ausgezahlt?
  3. Öffentlicher Dienst: Jahressonderzahlung statt Urlaubsgeld
  4. Anspruchsgrundlagen im Überblick
  5. Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung: die Unterschiede
  6. Minijob und Teilzeit: Gelten dieselben Regeln?
  7. FAQ: Häufige Fragen zum Urlaubsgeld

Was ist Urlaubsgeld — und was nicht?

Wann wird Urlaubsgeld ausgezahlt — und überhaupt: Hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf? Die kurze Antwort lautet Nein. Urlaubsgeld ist in Deutschland keine gesetzlich vorgeschriebene Leistung, sondern eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) schweigt dazu vollständig. Es regelt ausschließlich den Mindesturlaub, das Urlaubsentgelt (die reguläre Vergütung während der Urlaubszeit) sowie die Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Urlaubsgeld ist damit konzeptionell vom Urlaubsentgelt zu trennen: Während das Urlaubsentgelt nach § 11 BUrlG auf Basis des Durchschnittsverdiensts der letzten 13 Wochen berechnet wird und jedem Arbeitnehmer während des gesetzlichen Urlaubs zusteht, ist das Urlaubsgeld ein zusätzlicher Geldbetrag — quasi ein Bonus zur Urlaubszeit. Ob und in welcher Höhe er gezahlt wird, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Wann wird Urlaubsgeld in der Privatwirtschaft ausgezahlt?

In der Privatwirtschaft wird Urlaubsgeld in der überwiegenden Praxis einmal jährlich ausgezahlt, unabhängig davon, wann der Arbeitnehmer tatsächlich seinen Urlaub antritt. Der häufigste Auszahlungszeitpunkt liegt im Mai oder Juni, seltener im Juli. Manche Arbeitgeber knüpfen die Auszahlung daran, dass der Arbeitnehmer bis zu einem Stichtag — etwa dem 1. Juni — mindestens einen Teil des Jahresurlaubs bereits genommen hat oder noch nehmen wird.

Eine gesetzliche Vorgabe für diesen Termin gibt es nicht. Der konkrete Auszahlungszeitpunkt ergibt sich ausschließlich aus der vertraglichen Grundlage. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, kann sich ein Anspruch aus betrieblicher Übung ergeben: Zahlt ein Arbeitgeber Urlaubsgeld mehrere Jahre in Folge vorbehaltlos aus, entsteht eine rechtlich bindende Erwartung, die auch künftig gilt — es sei denn, der Arbeitgeber macht seinen Freiwilligkeitsvorbehalt wirksam und unmissverständlich geltend.

Arbeitgeber, die Urlaubsgeld an Bedingungen knüpfen möchten — etwa ein bestehendes, ungekündigtes Arbeitsverhältnis zu einem Stichtag — müssen diese Klauseln transparent im Arbeitsvertrag formulieren. Unklar formulierte Rückzahlungsklauseln sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unwirksam.

Öffentlicher Dienst: Jahressonderzahlung statt Urlaubsgeld

Im öffentlichen Dienst ist die Rechtslage eindeutig und seit 2005 unverändert: Ein eigenständiges Urlaubsgeld gibt es weder im TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) noch im TV-L (Tarifvertrag der Länder). Beide Leistungen — früheres Urlaubsgeld und früheres Weihnachtsgeld — wurden zur Jahressonderzahlung zusammengeführt, die in § 20 TVöD geregelt ist.

Die Jahressonderzahlung wird im öffentlichen Dienst mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Ihre Höhe richtet sich nach der Entgeltgruppe:

Entgeltgruppe (TVöD) Prozentsatz der Jahressonderzahlung Richtwert brutto (ca.)
EG 1–8 90 % des Monatsentgelts ca. 1.500 – 2.800 €
EG 9a–12 80 % des Monatsentgelts ca. 2.800 – 3.800 €
EG 13–15 50 % des Monatsentgelts ca. 2.500 – 4.000 €

Daneben gibt es auf kommunaler oder landesspezifischer Ebene mitunter noch separate Urlaubszuwendungen, die im Juni ausgezahlt werden. Voraussetzung ist dabei häufig ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis am 1. Juni sowie eine anteilige Berechnung bei unterjährigem Eintritt in den Betrieb.

Anspruchsgrundlagen im Überblick

Einen Anspruch auf Urlaubsgeld kann ein Arbeitnehmer aus vier Quellen ableiten:

  1. Individueller Arbeitsvertrag: Die häufigste Grundlage. Der Vertrag legt Betrag, Zeitpunkt und eventuelle Bedingungen fest.
  2. Tarifvertrag: Branchentarifverträge (z. B. im Bau, Einzelhandel oder Bankgewerbe) enthalten häufig konkrete Regelungen zu Höhe und Fälligkeit.
  3. Betriebsvereinbarung: Der Betriebsrat kann mit dem Arbeitgeber eine verbindliche Regelung zur Sonderzahlung abschließen.
  4. Betriebliche Übung: Drei vorbehaltlose Zahlungen in aufeinanderfolgenden Jahren begründen nach herrschender Rechtsprechung einen Anspruch für die Zukunft.

Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung: die Unterschiede

Die drei Begriffe werden im Alltag häufig durcheinandergebracht, bezeichnen jedoch rechtlich völlig unterschiedliche Ansprüche:

Das Urlaubsentgelt ist die Fortzahlung des regulären Gehalts während der Urlaubszeit. Es steht jedem Arbeitnehmer zu und richtet sich nach § 11 BUrlG: Bemessungsgrundlage ist der durchschnittliche Verdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs.

Das Urlaubsgeld ist ein zusätzlicher Geldbetrag, der auf gesetzlicher Ebene nicht geregelt ist und nur auf Basis einer vertraglichen oder tariflichen Vereinbarung geschuldet wird.

Die Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG greift, wenn das Arbeitsverhältnis endet und noch nicht genommene Urlaubstage bestehen, die wegen der Beendigung nicht mehr in Freizeit gewährt werden können. In diesem Fall sind die verbleibenden Tage in Geld abzugelten. Der Anspruch entsteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses — etwa durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Renteneintritt. Die reguläre Verjährungsfrist beträgt nach §§ 194, 195 BGB drei Jahre, beginnend mit dem Jahresende des Ausscheidungsjahres. Zudem sind tarifliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen zu beachten, die häufig nur 2 bis 3 Monate betragen und den Anspruch bei Nichtgeltendmachung erlöschen lassen können.

Minijob und Teilzeit: Gelten dieselben Regeln?

Minijobber haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Allerdings können sie einen Anspruch aus dem Arbeitsvertrag, aus betrieblicher Übung oder aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz ableiten: Zahlt ein Arbeitgeber Vollzeitkräften Urlaubsgeld, darf er Teilzeit– oder Minijobbeschäftigte ohne sachlichen Grund nicht von dieser Leistung ausschließen. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 4 TzBfG) verbietet eine solche Benachteiligung ausdrücklich.

Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich ist Urlaubsgeld für Minijobber beitragspflichtiger Arbeitslohn. Es wird dem laufenden Gehalt zugerechnet und ist bei der Prüfung der Verdienstgrenze (520 Euro monatlich bzw. 6.240 Euro jährlich) zu berücksichtigen. Überschreitet das Gesamtentgelt durch das Urlaubsgeld die Grenze, kann der Minijob-Status entfallen.

Auch Teilzeitkräfte erhalten Urlaubsgeld anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit, sofern die Anspruchsgrundlage eine entsprechende Regelung vorsieht oder der Gleichbehandlungsgrundsatz greift.

FAQ: Häufige Fragen zum Urlaubsgeld

Wann wird Urlaubsgeld üblicherweise ausgezahlt?

In der Privatwirtschaft erfolgt die Auszahlung meist einmal jährlich im Mai oder Juni. Im öffentlichen Dienst (TVöD/TV-L) gibt es kein separates Urlaubsgeld mehr; die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD wird mit dem Novembergehalt überwiesen.

Hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsgeld?

Nein. Urlaubsgeld ist keine gesetzlich vorgeschriebene Leistung. Ein Anspruch besteht nur, wenn er im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder durch betriebliche Übung begründet ist.

Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt?

Das Urlaubsentgelt ist die Fortsetzung der regulären Vergütung während des Urlaubs und steht jedem Arbeitnehmer nach § 11 BUrlG zu. Das Urlaubsgeld ist ein zusätzlicher Bonus ohne gesetzliche Grundlage — er muss vertraglich vereinbart sein.

Kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld zurückfordern?

Nur unter bestimmten Voraussetzungen: Rückzahlungsklauseln sind zulässig, wenn sie im Arbeitsvertrag klar formuliert sind und verhältnismäßig sind. Unklar formulierte oder unverhältnismäßig belastende Klauseln sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unwirksam.

Bekommen Minijobber Urlaubsgeld?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Besteht jedoch eine vertragliche Regelung oder zahlt der Arbeitgeber Vollzeitkräften Urlaubsgeld, können Minijobber auf Grundlage des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 4 TzBfG) anteilig anspruchsberechtigt sein. Das Urlaubsgeld ist dabei auf die Verdienstgrenze anzurechnen.

Was passiert mit dem Urlaubsgeld bei Kündigung?

Wurde Urlaubsgeld bereits ausgezahlt und enthält der Vertrag eine wirksame Rückzahlungsklausel (z. B. bei Ausscheiden vor dem 30. September), kann der Arbeitgeber anteilige Rückzahlung verlangen. Nicht genommener Urlaub selbst wird über die Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG abgegolten — das ist ein eigenständiger Anspruch.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst 2026?

Die Höhe richtet sich nach der Entgeltgruppe: Beschäftigte in EG 1–8 erhalten 90 % des Monatsentgelts, EG 9a–12 erhalten 80 % und EG 13–15 erhalten 50 %. Rechtsgrundlage ist § 20 TVöD. Die Auszahlung erfolgt mit dem Novembergehalt.

Wann Urlaubsgeld ausgezahlt wird, lässt sich nicht pauschal beantworten: Der Zeitpunkt ergibt sich stets aus der individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wer seinen Anspruch prüfen möchte, sollte zunächst den eigenen Arbeitsvertrag, den anwendbaren Tarifvertrag und gegebenenfalls vorhandene Betriebsvereinbarungen konsultieren. Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine arbeitsrechtliche Beratung.