GVP-Tarifvertrag 2026: Entgelttabelle EG1–EG9, Equal Pay und Branchenzuschläge

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Tarifvertrag Zeitarbeit 2026 – Vertragsunterzeichnung im Büro
Das Wichtigste im Überblick: Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein einheitlicher Tarifvertrag DGB/GVP für alle Leiharbeitnehmer in Deutschland – abgeschlossen nach der Fusion von iGZ und BAP zum GVP. EG1 startet bei 14,96 €/Stunde, steigt ab September 2026 auf 15,33 € und ab April 2027 auf 15,87 €. Nach 9 Monaten Einsatz kommen +1,5 % Erfahrungszuschlag hinzu, nach 12 Monaten +3,0 %. Nach spätestens 15 Monaten greift Equal Pay.

 

📋 Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist der Tarifvertrag Zeitarbeit 2026?
  2. Fusion iGZ + BAP → GVP: Was hat sich geändert?
  3. Entgelttabelle 2026: EG1 bis EG9 im Überblick
  4. Entgeltgruppen: Welche EG gilt für mich?
  5. Erfahrungszuschläge: Mehr Lohn nach 9 und 12 Monaten
  6. Übergangsregelung für ehemalige iGZ-Mitglieder
  7. Branchenzuschläge: Tarifergänzungen nach Sektor
  8. Equal Pay: Gleicher Lohn nach 9 oder 15 Monaten
  9. Sonderzahlungen 2026: Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  10. Übergangsregelungen bis 2029
  11. FAQ: Häufige Fragen zum Tarifvertrag Zeitarbeit

Was ist der Tarifvertrag Zeitarbeit 2026?

Der Tarifvertrag Zeitarbeit ist die zentrale kollektivrechtliche Vereinbarung, die Mindestlöhne, Arbeitsbedingungen und Sonderzahlungen für rund 650.000 Leiharbeitnehmer in Deutschland regelt. Er wird zwischen dem Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche und den Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) ausgehandelt.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein neues, einheitliches Tarifwerk – der sogenannte DGB/GVP-Tarifvertrag. Er löst die bis Ende 2025 noch parallel gültigen Tarifverträge iGZ/DGB und BAP/DGB ab. Damit gibt es erstmals seit Jahrzehnten nur noch einen einzigen Branchentarifvertrag für die gesamte deutsche Zeitarbeitsbranche.

Der Tarifvertrag gilt für alle Arbeitnehmer, die bei einem Personaldienstleister beschäftigt sind und einem Entleiherbetrieb überlassen werden – unabhängig von Branche, Region oder Qualifikation. Er legt neun Entgeltgruppen (EG 1 bis EG 9) fest, gestaffelt nach Tätigkeit und Qualifikation.

Fusion iGZ + BAP → GVP: Was hat sich geändert?

Im Dezember 2023 schlossen sich die beiden größten Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche zusammen: Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) fusionierten zum Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP).

Bis zum 31. Dezember 2025 existierten die beiden alten Tarifwerke (iGZ/DGB und BAP/DGB) noch nebeneinander. Seit dem 1. Januar 2026 gilt ausschließlich der neue GVP/DGB-Tarifvertrag. Am 12. September 2025 hatten GVP und DGB den entsprechenden Tarifabschluss unterzeichnet.

Merkmal Bis 31.12.2025 Ab 01.01.2026
Arbeitgeberverband iGZ und BAP (getrennt) GVP (einheitlich)
Tarifverträge iGZ/DGB + BAP/DGB (2 Werke) 1 einheitliches Tarifwerk
EG1-Stundenlohn 14,53 € (Stand 2025) 14,96 € (+2,99 %)
Arbeitszeitkonto Unterschiedliche Regelungen Max. 200 Plusstunden

Entgelttabelle 2026: EG1 bis EG9 im Überblick

Der neue GVP/DGB-Tarifvertrag sieht drei aufeinanderfolgende Entgeltstufen vor. Zusätzlich zum Basisentgelt erhöhen Erfahrungszuschläge den Stundenlohn nach 9 und 12 Monaten ununterbrochenen Einsatzes in derselben Entleihfirma.

Tabelle 1 — 01. Januar 2026 bis 31. August 2026

Entgeltgruppe Basis +1,5 % (ab 9 Mon.) +3,0 % (ab 12 Mon.)
EG 1 14,96 € 15,18 € 15,41 €
EG 2a 15,29 € 15,52 € 15,75 €
EG 2b 15,69 € 15,93 € 16,16 €
EG 3 16,69 € 16,94 € 17,19 €
EG 4 17,65 € 17,91 € 18,18 €
EG 5 19,78 € 20,08 € 20,37 €
EG 6 21,97 € 22,30 € 22,63 €
EG 7 25,56 € 25,94 € 26,33 €
EG 8 27,36 € 27,77 € 28,18 €
EG 9 28,70 € 29,13 € 29,56 €

Tabelle 2 — 01. September 2026 bis 31. März 2027

Entgeltgruppe Basis +1,5 % (ab 9 Mon.) +3,0 % (ab 12 Mon.)
EG 1 15,33 € 15,56 € 15,79 €
EG 2a 15,67 € 15,91 € 16,14 €
EG 2b 16,08 € 16,32 € 16,56 €
EG 3 17,11 € 17,37 € 17,62 €
EG 4 18,09 € 18,36 € 18,63 €
EG 5 20,27 € 20,57 € 20,88 €
EG 6 22,52 € 22,86 € 23,20 €
EG 7 26,20 € 26,59 € 26,99 €
EG 8 28,04 € 28,46 € 28,88 €
EG 9 29,42 € 29,86 € 30,30 €

Tabelle 3 — Ab 01. April 2027

Entgeltgruppe Basis +1,5 % (ab 9 Mon.) +3,0 % (ab 12 Mon.)
EG 1 15,87 € 16,11 € 16,35 €
EG 2a 16,22 € 16,46 € 16,71 €
EG 2b 16,64 € 16,89 € 17,14 €
EG 3 17,71 € 17,98 € 18,24 €
EG 4 18,72 € 19,00 € 19,28 €
EG 5 20,98 € 21,29 € 21,61 €
EG 6 23,31 € 23,66 € 24,01 €
EG 7 27,12 € 27,53 € 27,93 €
EG 8 29,02 € 29,46 € 29,89 €
EG 9 30,45 € 30,91 € 31,36 €

Entgeltgruppen: Welche EG gilt für mich?

Die Eingruppierung in eine der neun Entgeltgruppen richtet sich nach der Art der Tätigkeit, der erforderlichen Qualifikation und der Eigenverantwortung der ausgeübten Funktion – nicht nach dem Ausbildungsabschluss allein.

EG Tätigkeitsprofil (Beispiele)
EG 1 Einfache Hilfs- und Anlerntätigkeiten (Lager, Verpackung, Reinigung)
EG 2a Angelernte Tätigkeiten nach kurzer Einarbeitung (Maschinenbedienung, einfache Montage)
EG 2b Tätigkeiten mit höherer Anlernzeit oder Teilqualifikation
EG 3 Facharbeiten mit abgeschlossener Berufsausbildung (Lagerlogistik, Produktionsfachkraft)
EG 4 Qualifizierte Fachtätigkeiten (Facharbeiter mit Berufserfahrung, Handwerker)
EG 5 Spezialisierte Facharbeit oder Meisterfunktionen ohne Führungsverantwortung
EG 6 Techniker, kaufmännische Fachkräfte, Spezialisten mit einschlägigem Abschluss
EG 7 Hochqualifizierte Spezialisten, leitende Fachkräfte, Ingenieure
EG 8 Führungskräfte, Projektleiter, Spezialisten mit Hochschulabschluss + Erfahrung
EG 9 Höchste Qualifikation, komplexe Führungsaufgaben, Expertenfunktionen

Die konkrete Eingruppierung legt der Personaldienstleister in Abstimmung mit dem Entleiher fest. Bei Unklarheiten kann der Betriebsrat (sofern vorhanden) oder die zuständige DGB-Gewerkschaft hinzugezogen werden.

Erfahrungszuschläge: Mehr Lohn nach 9 und 12 Monaten

Eine wichtige Neuerung des GVP/DGB-Tarifvertrags: Wer ununterbrochen mindestens 9 Monate in derselben Entleihfirma eingesetzt wird, hat Anspruch auf einen Erfahrungszuschlag von +1,5 % auf das Tarifentgelt. Nach 12 Monaten steigt dieser Zuschlag auf +3,0 %.

Wichtig: Die Zählung der Monate bezieht sich auf die Einsatzzeit im Entleihbetrieb, nicht auf die Betriebszugehörigkeit beim Verleiher. Eine Unterbrechung von mehr als 3 Monaten setzt die Zählung auf null zurück.

Beispiel: Ein Leiharbeitnehmer in EG 3 erhält ab Januar 2026 zunächst 16,69 €/Stunde. Nach 9 ununterbrochenen Monaten im selben Betrieb steigt sein Stundenlohn auf 16,94 €, nach 12 Monaten auf 17,19 € – ohne Nachverhandlung, automatisch durch den Tarifvertrag.

Übergangsregelung für ehemalige iGZ-Mitglieder: einsatzbezogene Zulage statt Erfahrungszuschlag

Für ordentliche Mitglieder des GVP, die zum Stichtag 31.12.2025 an die iGZ-Tarifverträge gebunden waren, gilt befristet bis zum 30.06.2027 eine Übergangsregelung. An die Stelle des Erfahrungszuschlags nach § 3 ETV DGB/GVP tritt eine einsatzbezogene Zulage, die nach 9 ununterbrochenen Kalendermonaten Überlassung an denselben Kundenbetrieb gezahlt wird.

Wer unter diese Regelung fällt, erhält also nicht die oben genannten +1,5 % und +3,0 %, sondern einen festen Zuschlag pro Stunde. Die Zulage beträgt 0,20 € in den Entgeltgruppen 1 bis 4 und 0,35 € ab Entgeltgruppe 5.

Übergangstabelle — ab 01.01.2026 bis 31.08.2026

Entgeltgruppe Stundensatz mit einsatzbezogener Zulage
EG 1 14,96 € 15,16 €
EG 2a 15,29 € 15,49 €
EG 2b 15,69 € 15,89 €
EG 3 16,69 € 16,89 €
EG 4 17,65 € 17,85 €
EG 5 19,78 € 20,13 €
EG 6 21,97 € 22,32 €
EG 7 25,56 € 25,91 €
EG 8 27,36 € 27,71 €
EG 9 28,70 € 29,05 €

Übergangstabelle — ab 01.09.2026 bis 31.03.2027

Entgeltgruppe Stundensatz mit einsatzbezogener Zulage
EG 1 15,33 € 15,53 €
EG 2a 15,67 € 15,87 €
EG 2b 16,08 € 16,28 €
EG 3 17,11 € 17,31 €
EG 4 18,09 € 18,29 €
EG 5 20,27 € 20,62 €
EG 6 22,52 € 22,87 €
EG 7 26,20 € 26,55 €
EG 8 28,04 € 28,39 €
EG 9 29,42 € 29,77 €

Quelle: Tarifverträge Zeitarbeit DGB/GVP, Stand Januar 2026 – Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP).

Branchenzuschläge: Tarifergänzungen nach Sektor

Ergänzend zu den Tarifentgelten bestehen in mehreren Branchen sogenannte Branchenzuschlagstarifverträge. Diese wurden zwischen den DGB-Gewerkschaften und dem GVP ausgehandelt und gelten für Leiharbeitnehmer, die in bestimmten Entleihbranchen eingesetzt werden.

Die Branchenzuschläge erhöhen das Tarifgrundentgelt schrittweise je nach Einsatzdauer – typischerweise ab dem 2. Einsatzmonat. In manchen Branchen ersetzt ein Branchenzuschlagstarifvertrag die Equal-Pay-Pflicht für bis zu 15 Monate (statt 9 Monaten).

Branche Zuständige Gewerkschaft Bemerkung
Metallindustrie IG Metall Stufenweise Zuschläge ab Monat 2 bis 6
Chemie IG BCE Zuschlag + verlängerte Equal-Pay-Frist
Elektro- und Elektronikindustrie IG Metall Ähnliche Regelung wie Metallindustrie
Kautschukgewerbe IG BCE –
Papier, Pappe, Kunststoff ver.di / IG BCE –
Textil- und Bekleidungsindustrie IG Metall –

Ob ein Branchenzuschlag für den eigenen Einsatzbetrieb gilt, lässt sich beim Personaldienstleister oder bei der DGB-Gewerkschaft erfragen. Die aktuellen Tarifverträge mit allen Zuschlagsstufen sind auf den Websites von DGB und GVP abrufbar.

Equal Pay: Gleicher Lohn nach 9 oder 15 Monaten

Equal Pay bedeutet: Nach einer bestimmten Einsatzdauer beim selben Entleiher hat der Leiharbeitnehmer Anspruch auf die gleiche Vergütung wie ein vergleichbarer Stammarbeitnehmer des Entleiherbetriebs. Rechtsgrundlage ist § 8 AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).

Die Equal-Pay-Fristen im Überblick:

  • 9 Monate: gesetzliche Standardfrist. Spätestens ab dem 10. Monat ununterbrochenen Einsatzes muss Equal Pay gewährt werden.
  • Bis zu 15 Monate: wenn ein Branchenzuschlagstarifvertrag gilt, der stufenweise Zuschläge vorsieht. In diesem Fall ist Equal Pay erst nach 15 Monaten verpflichtend.

Der Vergleichslohn umfasst nicht nur das Grundgehalt, sondern alle regelmäßig gewährten Leistungen: Schicht- und Nachtarbeitszuschläge, Funktionszulagen, Leistungsprämien und branchenübliche Sachleistungen. Auch das Vergleichsprinzip ist klar geregelt: Als Referenz gilt ein fiktiver Stammbeschäftigter mit vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation im Einsatzbetrieb.

Eine Unterbrechung des Einsatzes von mehr als 3 Monaten setzt den Equal-Pay-Zähler auf null zurück – egal ob beim gleichen oder einem anderen Entleiher.

Sonderzahlungen 2026: Urlaubs- und Weihnachtsgeld

DGB-Mitglieder, die seit mindestens 6 Monaten bei einem dem GVP-Tarifvertrag unterliegenden Verleiher beschäftigt sind, haben 2026 Anspruch auf zwei Sonderzahlungen:

Sonderzahlung Betrag 2026 Antragszeit Zahlung durch
Urlaubsgeld bis zu 573,70 € 19. Mai – 30. Juni 2026 DGB-Gewerkschaft
Weihnachtsgeld bis zu 588,04 € 19. Oktober – 30. November 2026 DGB-Gewerkschaft

Beide Sonderzahlungen werden dynamisch anhand der EG 4-Entgelttabelle berechnet und steigen automatisch mit Tariferhöhungen. Der Antrag muss innerhalb der jeweiligen Frist bei der zuständigen DGB-Gewerkschaft gestellt werden – eine Überweisung ohne Antrag erfolgt nicht.

Übergangsregelungen bis 2029

Der neue einheitliche GVP/DGB-Tarifvertrag bringt nicht nur neue Entgeltsätze, sondern auch übergangsweise Sonderregelungen, die vor allem bestehende Arbeitszeitkonten betreffen:

  • Arbeitszeitkonto: Das neue Maximum von 200 Plusstunden gilt ab sofort. Überstunden, die zum Stichtag 1. Januar 2026 über diesem Wert lagen, werden schrittweise bis 2029 abgebaut oder ausgezahlt.
  • Variabilität der Wochenarbeitszeit: Unter bestimmten Bedingungen können Verleiher und Entleiher von der Regelarbeitszeit abweichen. Diese Flexibilitätsregelungen gelten ebenfalls bis 2030.
  • Branchenzuschlagstarifverträge: Die bestehenden Branchenzuschlagsverträge (unter iGZ und BAP) behalten ihre Gültigkeit, bis sie im Rahmen des neuen GVP-Tarifwerks überarbeitet werden.

Für Personaldienstleister, die bislang unter iGZ- oder BAP-Tarif liefen, gab es am Stichtag keine Schlechterstellung der Arbeitnehmer. Das höhere der beiden Entgelte (iGZ oder BAP) blieb als Mindeststandard erhalten.

FAQ: Häufige Fragen zum Tarifvertrag Zeitarbeit 2026

Was gilt seit 01.01.2026 für Leiharbeitnehmer, die noch unter iGZ- oder BAP-Tarif beschäftigt waren?
Ab dem 1. Januar 2026 gilt ausschließlich der neue einheitliche GVP/DGB-Tarifvertrag. Alle bestehenden Arbeitsverhältnisse werden automatisch überführt. Es gilt das Günstigkeitsprinzip: Wer bisher einen höheren Lohn hatte, behält diesen mindestens.
Wie erfahre ich, in welche Entgeltgruppe ich eingestuft bin?
Die Entgeltgruppe muss im Arbeitsvertrag oder einer schriftlichen Eingruppierungsmitteilung des Verleihers angegeben sein. Bei Unklarheiten können Sie sich an Ihren Betriebsrat oder die zuständige DGB-Gewerkschaft wenden.
Gilt der Tarifvertrag auch ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft?
Ja. Der GVP/DGB-Tarifvertrag gilt für alle Arbeitnehmer, deren Verleiher dem GVP angehört – unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied ist. Die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) sind jedoch an eine DGB-Mitgliedschaft geknüpft.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber den Tarifvertrag nicht anwendet?
Leiharbeitnehmer können rückwirkend für bis zu 3 Jahre die Differenz zum Tariflohn einfordern. Zuständig ist das Arbeitsgericht. Die DGB-Gewerkschaften bieten kostenlose Rechtsberatung für ihre Mitglieder an.
Ab wann gilt Equal Pay, und was genau ist damit gemeint?
Equal Pay gilt spätestens ab dem 10. Einsatzmonat (§ 8 AÜG). Das bedeutet: Der Leiharbeitnehmer muss dann dieselbe Gesamtvergütung erhalten wie ein vergleichbarer Stammarbeitnehmer des Entleiherbetriebs – inklusive aller Zulagen und Prämien. Bei einem geltenden Branchenzuschlagstarifvertrag verlängert sich die Frist auf maximal 15 Monate.
Wie hoch ist das Arbeitszeitkonto-Maximum 2026?
Das neue Maximum beträgt 200 Plusstunden. Bestehende Guthaben über diesem Wert werden bis 2029 schrittweise abgebaut. Minusstunden dürfen nicht über die Dauer des Arbeitsverhältnisses hinaus vorgetragen werden.
Gibt es regionale Unterschiede im Tarifvertrag (West/Ost)?
Der neue GVP/DGB-Tarifvertrag gilt bundeseinheitlich ohne Ost-West-Unterscheidung bei den Entgelten. Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung ist seit 2026 bundesweit vereinheitlicht.
Wie beantrage ich das Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld als DGB-Mitglied?
Der Antrag ist bei der zuständigen DGB-Mitgliedsgewerkschaft zu stellen (je nach Branche: IG Metall, ver.di, IG BCE usw.). Urlaubsgeld: 19. Mai bis 30. Juni 2026. Weihnachtsgeld: 19. Oktober bis 30. November 2026. Antragsformulare sind online auf den Gewerkschaftswebsites verfügbar.