Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein Gehaltsbestandteil, den Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn für den Vermögensaufbau ihrer Beschäftigten zahlen. Der gesetzliche Höchstbetrag liegt bei 40 Euro pro Monat, wobei die tatsächliche Höhe im Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag geregelt wird. Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen erhalten zusätzlich eine staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage von bis zu 80 Euro jährlich auf Fondssparpläne. Wer VL noch nicht nutzt, verschenkt bares Geld – sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Fördererseite.
Inhaltsverzeichnis
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer anlegt – direkt in ein vom Arbeitnehmer gewähltes Finanzprodukt. Die rechtliche Grundlage bildet das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Im Kern handelt es sich um lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Bezüge, die jedoch durch staatliche Förderung attraktiv werden. Arbeitnehmer können die VL nicht als Barzahlung verlangen; sie fließen zwingend in ein anerkanntes Anlageprodukt.
Obwohl das Instrument seit Jahrzehnten existiert, nutzt es in Deutschland nur ein Teil der anspruchsberechtigten Beschäftigten konsequent. Laut Bundesministerium der Finanzen haben Millionen Arbeitnehmer entweder keinen VL-Vertrag abgeschlossen oder schöpfen den Arbeitgeberbeitrag nicht vollständig aus.
Gesetzliche Grundlagen und Ansprüche
Das 5. VermBG regelt, welche Anlageformen zulässig sind, wie hoch die Förderung ausfällt und welche Einkommensgrenzen gelten. Einen gesetzlichen Anspruch auf VL gibt es nicht automatisch; der Anspruch entsteht erst durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag. Sind diese Quellen schweigend, können Arbeitnehmer keine Zahlung einfordern.
Tarifgebundene Branchen – etwa das Baugewerbe oder der Öffentliche Dienst – sehen häufig Höchstsätze vor. Im Baugewerbe liegt der tarifliche Arbeitgeberbeitrag bei 13,29 Euro monatlich für Angestellte; Beschäftigte im Öffentlichen Dienst (TVöD) erhalten 6,65 Euro monatlich. Arbeitgeber dürfen freiwillig mehr zahlen, bis zum steuerrechtlich relevanten Anlagebetrag von 40 Euro monatlich.
| Anlageform | Max. VL-Betrag/Monat | Arbeitnehmer-Sparzulage | Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen) |
|---|---|---|---|
| Fondssparplan (Aktienfonds) | 40 € | 20 % (max. 80 €/Jahr) | ≤ 40.000 € (ledig) / ≤ 80.000 € (zusammenveranlagt) |
| Bausparvertrag | 40 € | 9 % (max. 43,20 €/Jahr) | ≤ 17.900 € (ledig) / ≤ 35.800 € (zusammenveranlagt) |
| Banksparpläne | 40 € | Keine staatliche Zulage | — |
| Tilgung Baudarlehen | 40 € | 9 % (max. 43,20 €/Jahr) | ≤ 17.900 € (ledig) / ≤ 35.800 € (zusammenveranlagt) |
| Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen | 40 € | 20 % (max. 80 €/Jahr) | ≤ 40.000 € (ledig) / ≤ 80.000 € (zusammenveranlagt) |
Anlageformen im Überblick
§ 2 5. VermBG definiert die zulässigen Anlagearten abschließend. Die beliebteste Form ist derzeit der Fondssparplan, da er langfristig attraktive Renditen bieten kann und die höchste staatliche Förderquote erhält. Fondssparpläne unterliegen einer Sperrfrist von 6 Jahren; eine vorzeitige Kündigung ohne Zulage ist zwar möglich, dann entfällt jedoch der Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage für den betreffenden Zeitraum.
Bausparverträge eignen sich besonders für Arbeitnehmer, die mittelfristig Wohneigentum anstreben. Die Einkommensgrenzen sind hier allerdings deutlich niedriger als beim Fondssparplan, was viele Durchschnittsverdiener ausschließt. Banksparpläne erhalten keine staatliche Zulage mehr und sind seit dem Niedrigzinsumfeld der vergangenen Jahre weitgehend unattraktiv geworden.
Seit der Reform des Zulagenrechts, die mit dem Jahressteuergesetz 2024 angestoßen wurde und ab 2026 vollständig greift, gelten die erhöhten Einkommensgrenzen für den Fondssparplan. Arbeitgeber sollten ihre Beschäftigten aktiv darüber informieren, da die Zahl der förderberechtigten Personen damit deutlich gestiegen ist.
Arbeitnehmer-Sparzulage: Voraussetzungen und Höhe
Die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen Arbeitnehmer über die jährliche Einkommensteuererklärung mit der Anlage AV. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen die gesetzlichen Grenzen nicht überschreitet. Die Zulage wird nicht automatisch gewährt – wer keine Steuererklärung einreicht, verliert den Anspruch, sofern er nicht anderweitig einen Antrag stellt.
Für Fondssparpläne beträgt die Zulage 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährlicher Einzahlung, also bis zu 80 Euro pro Jahr. Bei Bausparverträgen und Tilgungsleistungen liegt die Förderquote bei 9 Prozent auf höchstens 470 Euro, was eine maximale Zulage von 43,20 Euro jährlich ergibt. Beide Zulagen lassen sich nicht kombinieren; maßgeblich ist die gewählte Anlageform.
Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, die Zulage zu beantragen oder zu berechnen. Sie müssen jedoch dem Anbieter (Bank, Fondsgesellschaft) die geleisteten Beträge korrekt melden, damit dieser die Zulagenbescheinigung ausstellen kann.
Pflichten des Arbeitgebers bei VL
Besteht ein tariflicher oder vertraglicher Anspruch, hat der Arbeitgeber den vereinbarten Betrag monatlich direkt an das vom Arbeitnehmer benannte Institut zu überweisen. Eine Auszahlung an den Arbeitnehmer selbst wäre rechtswidrig und würde den VL-Charakter aufheben.
Lohnsteuerlich sind VL grundsätzlich dem Arbeitslohn zuzurechnen (§ 2 Abs. 7 5. VermBG) und unterliegen damit Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen – es sei denn, sie werden als steuerfreier Sachbezug oder im Rahmen der monatlichen Freigrenze von 50 Euro nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG abgewickelt. Arbeitgeber sollten die lohnsteuerliche Einordnung sorgfältig prüfen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Wechselt ein Arbeitnehmer den Betrieb, läuft der bestehende VL-Vertrag weiter. Der neue Arbeitgeber ist jedoch nur dann zur Weiterzahlung verpflichtet, wenn auch bei ihm ein entsprechender Anspruch besteht. Eine Mitnahme des Vertrags ist möglich; eine gesetzliche Pflicht zur nahtlosen Weiterführung gibt es nicht.
Vermögenswirksame Leistungen im Arbeitsalltag umsetzen
Viele Arbeitgeber – insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen – unterschätzen den administrativen Aufwand rund um VL. Folgende Schritte helfen bei einer strukturierten Umsetzung:
- Anspruchsbasis klären: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag auf VL-Regelungen prüfen.
- Standardprozess etablieren: Onboarding-Unterlagen um ein VL-Formular ergänzen, in dem neue Mitarbeitende ihr Institut und ihre Vertragsnummer eintragen.
- Lohnabrechnungssystem konfigurieren: VL-Überweisungen als eigene Lohnart anlegen, damit die Meldepflichten gegenüber Sozialversicherungsträgern korrekt abgebildet werden.
- Beschäftigte informieren: Einmal jährlich – etwa im Zuge der Gehaltsrunde – auf die geänderten Einkommensgrenzen und Fördermöglichkeiten hinweisen.
- Nicht tarifgebundene Unternehmen: Freiwillige VL-Zahlung als Benefit kommunizieren; selbst 20 oder 30 Euro monatlich sind für Arbeitnehmer ohne eigene Zuzahlung bereits attraktiv.
Für Arbeitnehmer gilt: Wer noch keinen VL-Vertrag hat, sollte zunächst beim Arbeitgeber nach einem bestehenden Anspruch fragen. Anschließend empfiehlt sich der Vergleich von Fondssparplänen verschiedener Anbieter hinsichtlich Kosten und Anlagestrategien. Die Sperrfrist von 6 Jahren sollte bei der Liquiditätsplanung berücksichtigt werden.
Vermögenswirksame Leistungen bleiben 2026 eines der unkompliziertesten und gleichzeitig am häufigsten ungenutzten Instrumente zur betrieblichen Vermögensbildung. Wer als Arbeitgeber VL aktiv kommuniziert und als Arbeitnehmer die staatliche Förderung konsequent abruft, holt aus einem etablierten Instrument das Maximum heraus.
FAQ: Häufige Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen
Haben alle Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?
Nein. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. VL werden durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag vereinbart. Arbeitnehmer sollten im Arbeitsvertrag und beim Arbeitgeber direkt nachfragen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht.
Muss ich als Arbeitnehmer eigenes Geld einzahlen?
Nein, das ist nicht zwingend erforderlich. Wenn der Arbeitgeber bereits den Maximalbetrag von 40 Euro monatlich zahlt, kann der Vertrag allein durch den Arbeitgeberbeitrag bespart werden. Viele Arbeitnehmer zahlen jedoch freiwillig einen Eigenanteil ein, um den VL-Vertrag auf einen höheren Sparbetrag aufzustocken.
Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage beim Fondssparplan 2026?
Die Zulage beträgt 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährlicher Einzahlung, also bis zu 80 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen 40.000 Euro (ledig) beziehungsweise 80.000 Euro (zusammenveranlagt) nicht übersteigt. Diese erhöhten Einkommensgrenzen gelten seit der Reform durch das Jahressteuergesetz 2024.
Was passiert mit dem VL-Vertrag bei einem Arbeitgeberwechsel?
Der bestehende VL-Vertrag läuft weiter. Der neue Arbeitgeber ist zur Einzahlung verpflichtet, wenn bei ihm ebenfalls ein vertraglicher oder tariflicher VL-Anspruch besteht. Andernfalls kann der Arbeitnehmer den Vertrag auf eigene Kosten weiterführen oder einen neuen Vertrag beim neuen Arbeitgeber einrichten.
Sind vermögenswirksame Leistungen steuer- und sozialversicherungspflichtig?
Ja, grundsätzlich schon. VL gelten nach § 2 Abs. 7 5. VermBG als Arbeitslohn und unterliegen damit Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträgen. Eine Ausnahme kann sich ergeben, wenn die VL gemeinsam mit anderen Sachbezügen innerhalb der monatlichen Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG verbleiben – das erfordert jedoch eine sorgfältige lohnsteuerliche Prüfung im Einzelfall.
Wie beantrage ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Die Zulage wird über die jährliche Einkommensteuererklärung mit der Anlage AV beantragt. Das Finanzinstitut, bei dem der VL-Vertrag geführt wird, stellt eine Bescheinigung über die eingezahlten Beträge aus. Diese muss der Steuererklärung nicht zwingend beigefügt werden, sollte aber aufbewahrt werden.
Kann ich mehrere VL-Verträge gleichzeitig besparen?
Pro Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber nur in einen VL-Vertrag einzahlen. Der Arbeitnehmer kann jedoch auf eigene Kosten weitere Verträge führen. Die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage wird nur einmal pro Jahr und Anlageform gewährt; eine Kombination verschiedener geförderter Anlageformen innerhalb eines Jahres ist nicht möglich.






