Tankgutschein für Mitarbeiter: Steuerfreier Sachbezug 2025/2026 – Regeln, Grenzen und HR-Praxis

Anna Berger

Aktualisiert am:

Tankgutschein Für Mitarbeiter — HR-Fachleute in Deutschland
Das Wichtigste im Überblick

Ein Tankgutschein für Mitarbeiter kann als Sachbezug bis zu 50 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden – das entspricht einem steuerfreien Jahresrahmen von 600 Euro je Mitarbeitendem.

Die 50-Euro-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, wird der gesamte Sachbezug in diesem Monat steuerpflichtig.

Entscheidend ist, dass der Gutschein zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewährt wird – Gehaltsumwandlungen sind ausgeschlossen. Außerdem muss der Gutschein auf Waren oder Dienstleistungen beschränkt sein und darf nicht wie Bargeld funktionieren.

Inhaltsverzeichnis
  1. Rechtliche Grundlagen: § 8 EStG und die 50-Euro-Freigrenze
  2. Tankgutschein als Sachbezug: Voraussetzungen im Detail
  3. Freigrenze vs. Freibetrag: Was bei Überschreitung gilt
  4. Übersicht: Steuerliche Behandlung auf einen Blick
  5. HR-Praxis: So setzen Unternehmen Tankgutscheine korrekt ein
  6. Pauschalversteuerung nach § 37b EStG als Alternative
  7. FAQ: Häufige Fragen zum Tankgutschein für Mitarbeiter

Rechtliche Grundlagen: § 8 EStG und die 50-Euro-Freigrenze

Der Tankgutschein für Mitarbeiter ist steuerrechtlich als Sachbezug einzuordnen. Die zentrale Norm dafür ist § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, der die monatliche Freigrenze von 50 Euro für Sachbezüge regelt. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten auf dieser Basis monatlich einen Tankgutschein zukommen lassen, ohne dass Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen – sofern alle weiteren Voraussetzungen eingehalten werden.

Relevant ist dabei auch das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Gutscheine und Geldkarten, die als Sachbezug qualifizieren sollen, müssen die Anforderungen an sogenannte limitierte Netze oder limitierte Produktpaletten erfüllen. Das bedeutet konkret: Der Gutschein darf nur bei bestimmten Akzeptanzstellen – etwa einer Tankstellenkette oder einem definierten Netz – eingelöst werden können. Ein Prepaid-Guthaben, das unbegrenzt im Handel oder online einsetzbar ist, erfüllt diese Anforderung in der Regel nicht.

Tankgutschein als Sachbezug: Voraussetzungen im Detail

Damit ein Tankgutschein für Mitarbeiter tatsächlich steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt, müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Zusätzlichkeitsprinzip: Der Gutschein muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Gehaltsumwandlung – also der Verzicht auf einen Teil des Bruttogehalts zugunsten eines Tankgutscheins – schließt die Steuerfreiheit nach § 8 Abs. 4 EStG aus.
  • Keine Barauszahlungsoption: Der Gutschein darf nicht in Bargeld umgetauscht oder auf ein Konto ausgezahlt werden können. Sobald eine solche Möglichkeit besteht, liegt kein begünstigter Sachbezug, sondern Barlohn vor.
  • Beschränkung auf Waren oder Dienstleistungen: Einlösbar sein darf der Gutschein nur für konkrete Leistungen – in diesem Fall Kraftstoff oder Fahrzeugleistungen an einer bestimmten Tankstelle bzw. in einem abgegrenzten Tankstellennetz.
  • Monatliche Freigrenze von 50 Euro: Alle Sachbezüge eines Mitarbeitenden in einem Kalendermonat dürfen zusammen die Grenze von 50 Euro nicht überschreiten.

Praktisch bedeutet das: Ein Aral-Gutschein oder eine Shell-Prepaid-Tankkarte, die ausschließlich im jeweiligen Stationsnetz eingelöst werden kann, kommt als begünstigter Sachbezug in Betracht. Marktübliche Gutscheinkarten großer Tankstellenketten erfüllen diese Anforderungen häufig – Arbeitgeber sollten jedoch im Einzelfall die genauen Nutzungsbedingungen prüfen.

Freigrenze vs. Freibetrag: Was bei Überschreitung gilt

Der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag ist im Zusammenhang mit dem Tankgutschein für Mitarbeiter von erheblicher praktischer Bedeutung. Bei einem Freibetrag bleibt stets ein fixer Betrag steuerfrei, und nur der übersteigende Teil wird versteuert. Bei einer Freigrenze dagegen entfällt die Steuerfreiheit vollständig, sobald der Schwellenwert überschritten wird.

Erhält ein Mitarbeitender in einem Monat Sachbezüge im Gesamtwert von 51 Euro – also einen Euro über der Grenze – werden nicht nur dieser eine Euro, sondern der gesamte Betrag von 51 Euro lohnsteuerpflichtig und unterliegt der Sozialversicherung. HR- und Payroll-Abteilungen müssen deshalb monatlich sicherstellen, dass keine Kumulation von Sachbezügen die Grenze überschreitet.

Übersicht: Steuerliche Behandlung auf einen Blick

Kriterium Steuerfreier Sachbezug Steuerpflichtiger Arbeitslohn
Monatlicher Wert Bis 50 Euro (alle Sachbezüge zusammen) Ab 50,01 Euro (gesamter Betrag)
Gewährung Zusätzlich zum Arbeitslohn Gehaltsumwandlung
Einlösbarkeit Nur Waren/Dienstleistungen, limitiertes Netz Barauszahlung möglich oder unbegrenzt einsetzbar
Rechtsgrundlage § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, ZAG § 19 EStG
Sozialversicherung Beitragsfrei Beitragspflichtig
Jahresrahmen Bis zu 600 Euro pro Mitarbeitendem Kein pauschaler Jahresrahmen
Alternative bei höheren Beträgen — Pauschalversteuerung nach § 37b EStG möglich

HR-Praxis: So setzen Unternehmen Tankgutscheine korrekt ein

In der betrieblichen Praxis erfordert die korrekte Handhabung des Tankgutscheins für Mitarbeiter ein strukturiertes Vorgehen in HR und Lohnbuchhaltung. Die folgenden Punkte haben sich bewährt:

Dokumentation als Zusatzleistung: Der Tankgutschein sollte schriftlich als freiwillige zusätzliche Leistung des Arbeitgebers festgehalten werden – im Arbeitsvertrag, in einer Zusatzvereinbarung oder in einer Betriebsvereinbarung. Dabei ist klarzustellen, dass er nicht auf den vereinbarten Arbeitslohn angerechnet wird und kein Anspruch auf Barauszahlung besteht.

Monatliche Kumulationsprüfung: Erhält ein Mitarbeitender neben dem Tankgutschein weitere geldwerte Vorteile – etwa einen Essenszuschuss oder ein Jobticket als Sachbezug – müssen alle Sachbezüge gemeinsam auf die 50-Euro-Grenze angerechnet werden. Payroll-Systeme sollten diese Prüfung automatisiert abbilden, um unbeabsichtigte Überschreitungen zu vermeiden.

Gutscheinauswahl und ZAG-Konformität: Unternehmen sollten bei der Auswahl eines Gutscheinsystems darauf achten, dass der Anbieter die Anforderungen des ZAG erfüllt. Tankstellengebundene Karten oder Gutscheine für eine definierte Marke (z.B. eine bestimmte Tankstellenkette) sind in der Regel unproblematischer als universell einsetzbare Prepaid-Karten.

Keine Einmalzahlungen statt laufendem Sachbezug: Die 50-Euro-Freigrenze gilt monatlich und ist nicht übertragbar. Wer den Gutschein nur quartalsweise oder einmal jährlich ausstellt, kann nicht drei oder zwölf Monatsbeträge auf einmal steuerbefreit gewähren. Jeder Monat wird separat bewertet.

Lohnkonto und Belegnachweise: Tankgutscheine sind im Lohnkonto zu erfassen. Der Arbeitgeber sollte Belege über Art, Wert und Zeitpunkt der Zuwendung aufbewahren, um gegenüber dem Finanzamt oder bei einer Lohnsteuerprüfung Auskunft geben zu können.

Pauschalversteuerung nach § 37b EStG als Alternative

Sollen Tankgutscheine mit einem Wert oberhalb der 50-Euro-Grenze gewährt werden – etwa als Jubiläumsprämie oder Jahresbonus –, scheidet die Steuerfreiheit nach § 8 EStG aus. In solchen Fällen können Arbeitgeber die Versteuerung nach § 37b EStG prüfen. Diese Vorschrift erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine Pauschalversteuerung von betrieblich veranlassten Sachzuwendungen mit einem Steuersatz von 30 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), die der Arbeitgeber übernimmt.

Ob diese Option wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vom individuellen Steuersatz des Mitarbeitenden und der Höhe der Zuwendung ab. Eine Rücksprache mit dem Steuerberater oder der Lohnbuchhaltung ist in diesen Fällen ratsam.

Für 2025 und 2026 gilt: Die 50-Euro-Freigrenze für den Tankgutschein für Mitarbeiter bleibt das zentrale Instrument für die steueroptimierte Gestaltung laufender Sachbezüge. Arbeitgeber, die diesen Rahmen konsequent und regelkonform nutzen, können ihren Beschäftigten Jahr für Jahr bis zu 600 Euro netto zusätzlich zukommen lassen – ohne Mehrkosten durch Lohnnebenkosten.

FAQ: Häufige Fragen zum Tankgutschein für Mitarbeiter

Wie hoch ist die steuerfreie Grenze für einen Tankgutschein im Jahr 2026?

Die Freigrenze beträgt 50 Euro pro Monat und gilt für alle Sachbezüge eines Mitarbeitenden zusammen. Auf das Jahr gerechnet ergibt sich ein steuerfreier Rahmen von bis zu 600 Euro. Rechtsgrundlage ist § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Für 2026 ist keine Änderung dieser Grenze angekündigt.

Kann ich als Arbeitgeber einen Tankgutschein statt Gehaltserhöhung anbieten?

Nein – zumindest nicht steuerbefreit. Das Zusätzlichkeitsgebot nach § 8 Abs. 4 EStG schreibt vor, dass der Sachbezug zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden muss. Eine Gehaltsumwandlung, bei der der Mitarbeitende auf Bruttolohn verzichtet und dafür einen Gutschein erhält, ist steuerrechtlich nicht als begünstigter Sachbezug anerkannt.

Was passiert, wenn die 50-Euro-Grenze überschritten wird?

Da es sich um eine Freigrenze handelt, wird bei Überschreitung der gesamte Sachbezug des Monats lohnsteuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Betrag. Gleichzeitig fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Es empfiehlt sich daher, alle Sachbezüge monatlich zu kumulieren und zu prüfen.

Welche Tankgutscheine sind als Sachbezug anerkannt?

Anerkannt werden Gutscheine und Prepaid-Karten, die ausschließlich bei bestimmten Tankstellen oder einem definierten Tankstellennetz eingelöst werden können, keine Barauszahlung ermöglichen und die Anforderungen des ZAG an limitierte Netze erfüllen. Gutscheine für eine spezifische Tankstellenmarke (z.B. Aral, Shell, Total) sind typischerweise als Sachbezug geeignet, wenn sie auf das jeweilige Stationsnetz beschränkt sind.

Kann ich nicht genutzte Freibeträge aus dem Vormonat übertragen?

Nein. Die 50-Euro-Freigrenze gilt strikt pro Kalendermonat und ist nicht auf Folgemonate übertragbar. Wer in einem Monat einen Sachbezug von nur 30 Euro gewährt hat, kann im Folgemonat nicht 70 Euro steuerbefreit auszahlen. Jeder Monat wird isoliert bewertet.

Gilt die 50-Euro-Grenze pro Gutschein oder für alle Sachbezüge zusammen?

Für alle Sachbezüge zusammen, die ein Mitarbeitender in einem Monat vom Arbeitgeber erhält. Erhält jemand also sowohl einen Tankgutschein im Wert von 30 Euro als auch einen Essens-Sachbezug von 25 Euro, übersteigt die Summe die Freigrenze – der gesamte Sachbezug des Monats wird steuerpflichtig.

Müssen Tankgutscheine im Lohnkonto erfasst werden?

Ja. Auch steuerfreie Sachbezüge müssen im Lohnkonto dokumentiert werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, Art, Wert und Zeitpunkt der Zuwendung festzuhalten. Bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung müssen diese Nachweise vorgelegt werden können.